Gesetzesnovelle: Verbesserte Einwanderungsmöglichkeiten nach Brasilien!

In Zeiten, in denen in Europa die Lebensumstände aufgrund ungeregelter Massenzuwanderung und der damit verbundenen immensen Kosten für Unterbringung, Sozial- und Gesundheitswesen immer schwieriger werden, hat Brasilien ein Zeichen gesetzt. Während insbesondere in Deutschland, Frankreich, England und Schweden die Völker unter Kriminalität und Überfremdung ächzen, hat in Brasilien eine kürzlich in Kraft getretene Gesetzesnovelle die Einwanderung erleichtert.

Daß die politische Führung der obengenannten Länder diese im Volk zunehmend verbreitete Einschätzung nicht teilen will, ist nachvollziehbar, schließlich hat sie die Zustände durch ihre verantwortungslose „laissez faire“ Politik erst verursacht. Auch wenn es die Politik nicht wahrhaben will: Angesichts der neuen Zustände verlassen viele Bürger, die es sich aufgrund ihres Ausbildungsstandes oder finanziellen Ausstattung erlauben können, ernüchtert ihr Heimatland. In Deutschland zum Beispiel, kehren zunehmend Ärzte ihrem Geburtsort in Richtung England, Österreich und Schweiz den Rücken. Auch sonstige Berufsgruppen aus Deutschland übersiedeln in solchem Ausmaß in die Schweiz, daß die Schweizer dies schon mit Besorgnis betrachten. Am Plattensee in Ungarn bilden sich derzeit regelrechte deutsche Siedlungen, Thailand und die Türkei sind lange schon beliebte Auswanderungsziele für finanzschwache deutsche Rentner, von denen es in naher Zukunft immer mehr geben wird.

Scheinbar hat die ausgehende Regierung Temer diesen Trend erkannt und wollte nun Brasilien als interessiertes Aufnahmeland in Stellung bringen. Jedenfalls hat sie kurz vor ihrem Ausscheiden mit erleichterten Einwanderungsbestimmungen für Brasilien eine hoffentlich richtungsweisende Entscheidung gefällt, denn historisch betrachtet, ist Brasilien ein klassisches Aufnahmeland von europäischen Auswanderern und aufgrund seiner räumlichen Gegebenheiten ein geradezu prädestiniertes Einwanderungsland. Allerdings verfolgt Brasilien dabei einen etwas realistischeren Ansatz als derzeit Europa: Die für jede erfolgreiche Einwanderung entscheidende dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten solche Ausländer, die außer Hoffnungen und Ansprüchen auch finanziell etwas mitbringen, im Falle eines Immobilienerwerbes im Norden und Nordosten in Höhe von bereits R$ (brasilianische Reais) 700.000,-. Dies ist eine interessante Alternative zum seither bereits bestehenden Investorenvisum oder der Familienzusammenführung.

Im Einzelnen gilt folgendes:

Aufenthaltstitel für Ausländer auf der Grundlage von Immobilien-investitionen in Brasilien

Der Nationale Rat für Einwanderungspolitik „Conselho Nacional de Imigração – CNIg” hat am 22. November 2018 mit sofortiger Rechtskraft die „Resolução Normativa nº 36“ im Bundesanzeiger veröffentlicht, welche die Niederlassungsbewilligung in Brasilien auf der Grundlage des Erwerbs von städtischen Immobilien regelt.

Ausländer jedweder Staatsangehörigkeit können nunmehr einen Aufenthaltstitel erlangen, indem Sie bereits gebaute oder in Bau befindliche urbane Immobilien von einem Wert in Höhe von mindestens R$ 1.000.000,- (einer Million brasilianischer Reais) erwerben.

Die erwähnte Investition muß mit eigenen Mitteln anhand internationaler, durch die Brasilianische Zentralbank erfaßte Geldtransfers getätigt werden.

Bei Immobilienerwerben in den Regionen Norden (Acre, Amapá, Amazonas, Pará, Rondônia, Roraima und Tocantins) und Nordosten (Alagoas, Bahia, Ceará, Maranhão, Paraíba, Pernambuco, Piauí, Rio Grande do Norte und Sergipe) fällt die erforderliche Minimalinvestition auf einen Betrag in Höhe von R$ 700.000,- (siebenhunderttausend Reais).

Die Investition kann  sowohl durch den Erwerb mehrerer Immobilien, als auch den Erwerb von  Miteigentum an einer Immobilie erbracht werden, insofern die Summe der Käufe beziehungsweise der Betrag am anteiligen Erwerb einer Immobilie den erforderlichen Mindestbetrag erfüllt.

Der Aufenthaltstitel ist auf zwei Jahre beschränkt und kann nach Ablauf der Frist entweder erneuert oder in einen unbeschränkten Titel umgewandelt werden.

Nach Erteilung des befristeten Aufenthaltstitels muß sich der Investor innerhalb der Gültigkeit mindestens während 30 Tagen in Brasilien aufhalten.

Das neue Gesetz sieht im Vergleich zum Investorenvisum  auf der Grundlage der Rechtsverordnung des „Conselho Nacional de Imigração – CNIg“. Nr. 13/2017 zwar eine höhere Minimalinvestition vor, im Gegenzug fallen allerdings laufende Kosten bezüglich der brasilianischen Firma und deren Angestellten weg.

Insbesondere bei Immobilienerwerben in den Regionen Norden und Nordosten kann  die neue Rechtsverordnung Nr. 36/2018 eine interessante Alternative zum Investorenvisum der Rechtsverordnung Nr. 13/2017 sein.

Natürlich gilt es in jedem Einzelfall zu prüfen, welche der möglichen Optionen zur Erlangung einer Daueraufenthaltserlaubnis die vorteilhaftere ist. Eine Entscheidung, bei der wir Sie gerne unterstützen, wie auch bei allen weiteren Schritten, die zur Gestaltung des erfolgreichen Aufenthaltes in Brasilien erforderlich sind.

Eine allgemeine Anmerkung: Ich verwende in meinen Beiträgen bewußt den Begriff „Volk“ im Gegensatz zu dem in den Medien zunehmend verwendeten Begriff „Bevölkerung“. Dies deshalb, weil es die Terminologie ist, die das deutsche Grundgesetz verwendet und ich als Jurist daran gerne erinnern mag. „Volk“ ist ein gesetzlicher und politischer Begriff und bezeichnet den Staatsbürger und Souverän eines Landes. Es bezeichnet diejenigen, die nach der Verfassung im Lande die Entscheidungen fällen sollten. Entscheidungen ergehen daher auch stets „im Namen des Volkes“. Politiker und die ihnen gefälligen Medien belieben hingegen von „Bevölkerung“ zu reden, einer unpolitischen, im Land sich gerade aufhaltenden anonymen Gruppe, zunehmend ohne Rechte, denn sie fällen die Entscheidungen lieber selbst und ungestört vom Volk, wie man ja gerade in der undemokratischen EU immer deutlicher sieht. Das Grundgesetz ist ein für unseren Staat fundamentales Regelwerk, das von der deutschen Politikerkaste zunehmend außer acht gelassen wird. Daher darf der Bürger nicht müde werden seiner zu erinnern, indem er sich seiner Terminologie bedient, um dem Vergessen entgegenzuwirken.